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Teilnahmebedingungen 35.RAIT

tunesien

35. Internationale Fliegertreffen Von Tunesien

Art. 1

Der AEROCLUB VON TUNIS organisiert das 34. Internationale Fliegertreffen in Tunesien (34. RAIT), das von Samstag, dem 20. Mai bis Sonntag, den 28. Mai 2023 stattfindet.

Art. 2

Die vom Veranstalter mit des Vorbereitung und Durchführung der 34. RAIT beauftragten Personen handeln im Namen und für Rechnung des Veranstalters.

Art. 3

Zur Teilnahme am Fliegertreffen zugelassen sind Piloten, die für die gesamte Dauer der Veranstaltung im Besitz einer gültigen Lizenz sind sowie Flugzeuge, für die ein Lufttüchtigkeitszeugnis und die erforderlichen Versicherungen vorgelegt werden.

Art. 4

Flugzeuge mit einem Abfluggewicht von mehr als 6000 kg sowie Flugzeuge ohne VHF-Anlage / Mode S Transponder sind zur Teilnahme nicht zugelassen.

Art. 5

Der Veranstalter behält sich das Recht der Zurückweisung von Anmeldungen ohne Angabe von Gründen vor.

Art. 6

Die Teilnahme am Fliegertreffen wird vom Veranstalter nach Eingang der voll- ständigen Teilnahmegebühr bestätigt; die Zahlung soll spätestens bis zum 15. April 2023 erfolgen.

Art. 7

Die Teilnehmer erhalten vom Veranstalter die für Flüge innerhalb von Tunesien erforderlichen VFR-Sichtflug- und Anflugkarten sowie weiteres Kartenmaterial (am ersten Abend persönlich übergeben). Eine Haftung des Veranstalters für Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen ist ausgeschlossen; die Teilnehmer sind darüber hinaus auch selbst für die Kenntnisnahme aktueller Notams verantwortlich.

Art. 8

Die Teilnahmegebühr beinhaltet:

• Unterbringung in Hotels der besten Kategorie (Standard «supérieur») mit Vollpension (an den Flugtagen Halbpension);

•sämt liches verfügbare Kartenmaterial (Sichtflugkarten, Anflugkarten, Straßenkarte)

• Flugplanaufgabe; alle Überflug- und Landegenehmigungen im Rahmen des vorgesehenen Programms einschl. Landegebühren;

• die Versorgung mit Flugbenzin (Avgas 100LL) zum aktuellen Tagespreis (das Benzin wird in Tankwagen der tunesischen Armee bereitgestellt);

• höchste Sicherheitsvorkehrungen für alle Etappen; SAR durch Hubschrauber während der gesamten Veranstaltung gewährleistet;

• alle im Programm genannten Ausflüge und Besichtigungen sowie

• sämtliche Transfers im Rahmen des vorgesehenen Programms (siehe dort);

Die Kosten für Getränke, Telefon und sonstige Extras sind nicht im Preis enthalten und müssen vom Teilnehmer vor Ort direkt beglichen werden.

Art. 9

Die offizielle Sprache während des Fliegertreffens ist Französisch. Nach Absprache sind Briefings in deutscher und/oder englischer Sprache möglich.

Art. 10

Alle Flugzeiten beziehen sich auf UTC. Die für die Abflüge zugrunde gelegte Zeit ist GPS-Zeit. Die Zeiten für das touristische Programm sind local.

Art. 11

Der Veranstalter behält sich das Recht auf Programmänderungen oder stornierungen aus Gründen der Sicherheit oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse vor; oder auch aus.

Art. 12

Im Fall der Stornierung des 34. RAIT durch den Veranstalter und vor Beginn der Veranstaltung wird die gesamte bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet.

Art. 13

Bei Stornierung durch den Teilnehmer gelten die folgenden Bedingungen:

• bei Stornierung vor dem 22. April 2023 werden dem Teilnehmer 50% der Teilnahmegebühr erstattet.

• bei Stornierung nach dem 22. April 2023 verbleibt die gesamte Teil- nahmegebühr beim Veranstalter zur Begleichung der bereits getroffenen finanziellen Verpflichtungen.

Art. 14

Jeder Teilnehmer muss selbst für geeignetes Verzurrungsmaterial und evtl. erforderliche Planen zur Abdeckung seines Flugzeugs sorgen.

Art. 15

Der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung und evtl. weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der Teilnehmer. Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass der Veranstalter diese Versicherungen weder anbieten noch abschließen kann.

Art. 16

Der Veranstalter und die von ihm beauftragten Personen übernehmen keine Haftung im Falle eines Unfalls oder sonstiger Schäden an Flugzeug, Fluggästen, anderen Personen oder anderen Sachen, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen; ganz gleich, ob es sich dabei um Schäden handelt, die sich die Teilnehmer untereinander oder Dritten zufügen. Jeder Teilnehmer handelt eigenverantwortlich und haftet persönlich im Fall der Nichtbeachtung gesetzlicher, behördlicher oder der oben aufgeführten Regelungen. (Ende)

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34. Internationale Fliegertreffen Von

tunesien

35. Internationale Fliegertreffen Von Tunesien

Art. 1

Der AEROCLUB VON TUNIS organisiert die 33. Flugrallye in Tunesien (R.A.I.T.), die von Samstag, den 21. Mai bis Sonntag, den 29.Mai 2022 stattfindet.

Art. 2

Die vom Veranstalter mit der Vorbereitung und Durchführung des 33. R.A.I.T. beauftragten Personen handeln im Namen und für Rechnung des Veranstalters.

Art. 3

Zur Teilnahme an der Rallye zugelassen sind Piloten, die für die gesamte Dauer der Veranstaltung im Besitz einer gültigen Lizenz sind sowie Flugzeuge, für die ein Lufttüchtigkeitszeugnis und die erforderlichen Versicherungen vorgelegt werden.

Art. 4

Flugzeuge mit einem Abfluggewicht von mehr als 6000 kg sowie Flugzeuge ohne VHF-Anlage sind zur Teilnahme an der 33. R.A.I.T. nicht zugelassen.

Art. 5

Der Veranstalter behält sich das Recht der Zurückweisung von Anmeldungen ohne Angabe von Gründen vor.

Art. 6

Die Teilnahme an der Rallye wird vom Veranstalter nach Eingang der voll-ständigen Teilnahmegebühr bestätigt; die Zahlung soll spätestens bis zum
15. April 2022 erfolgen.

Art. 7

Die Teilnehmer erhalten vom Veranstalter die für Flüge innerhalb der Rallye erforderlichen VFR-Sichtflug- und Anflugkarten sowie weiteres Kartenmaterial (am ersten Abend persönlich übergeben). Eine Haftung des Veranstalters für Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen ist ausgeschlossen; die Teilnehmer sind darüber hinaus auch selbst für die Kenntnisnahme aktueller Notams verantwortlich.

Art. 8

Die Teilnahmegebühr beinhaltet:

• Unterbringung in Hotels der besten Kategorie (Standard «supérieur») mit Vollpension (an den Wettbewerbstagen Halbpension);

• sämt liches verfügbare Kartenmaterial (Sichtflugkarten, Anflugkarten, IFR-Karten)

• Flugplanaufgabe; alle Überflug- und Landegenehmigungen im Rahmen des vorgesehenen Programms einschl. Landegebühren;

• die Versorgung mit Flugbenzin (Avgas 100LL) zum aktuellen Tagespreis (das Benzin wird in Tankwagen der tunesischen Armee bereitgestellt);

• höchste Sicherheitsvorkehrungen für alle Etappen; SAR durch Hubschrauber während der gesamten Rallye gewährleistet;

• alle im Programm genannten Ausflüge und Besichtigungen sowie

• sämtliche Transfers im Rahmen des vorgesehenen Programms (siehe dort);

Die Kosten für Getränke, Telefon und sonstige Extras sind nicht im Preis enthalten und müssen vom Teilnehmer vor Ort direkt an das Hotel beglichen werden.

Art. 9

Die offizielle Sprache während der Rallye ist Französisch. Nach Absprache sind Briefings in deutscher und/oder englischer Sprache möglich.

Art. 10

Alle Flugzeiten beziehen sich auf UTC. Die für die Flugwettbewerbe zugrunde gelegte Zeit ist GPS-Zeit. Die Zeiten für das touristische Programm sind local.

Art. 11

Der Veranstalter behält sich das Recht auf Programmänderungen oder stornierungen aus Gründen der Sicherheit oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse vor; oder auch aus Gründen, die sich seinem Einflussbereich entziehen.

Art. 12

Im Fall der Stornierung der RAIT durch den Veranstalter und vor Beginn der Veranstaltung wird die gesamte bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet.

Art. 13

Bei Stornierung durch den Teilnehmer gelten die folgenden Bedingungen:

• bei Stornierung vor dem 22. April 2022 werden dem Teilnehmer 50% der Teilnahmegebühr erstattet.

• bei Stornierung nach dem 22. April 2022 verbleibt die gesamte Teil-nahmegebühr beim Veranstalter zur Begleichung der bereits getroffenen finanziellen Verpflichtungen

Art. 14

Jeder Teilnehmer muss selbst für geeignetes Verzurrungsmaterial und evtl. erforderliche Planen zur Abdeckung seines Flugzeugs sorgen.

Art. 15

Der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung und evtl. weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der Teilnehmer. Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass der Veranstalter diese Versicherungen weder anbieten noch abschließen kann.

Art. 16

Der Veranstalter und die von ihm beauftragten Personen übernehmen keine Haftung im Falle eines Unfalls oder sonstiger Schäden an Flugzeug, Fluggästen, anderen Personen oder anderen Sachen, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen; ganz gleich, ob es sich dabei um Schäden handelt, die sich die Teilnehmer untereinander oder Dritten zufügen. Jeder Teilnehmer handelt eigenverantwortlich und haftet persönlich im Fall der Nichtbeachtung gesetzlicher, behördlicher oder der oben aufgeführten Regelungen. (Ende)

35.Internationale Motorflugrallye von Tunesien | 2023 – 2024

vom 11. bis 19. Mai 2024

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